Dieses Angebot ermöglicht dir, einen Wissenstest zur KI-Kompetenz nach Art. 4 EU AI Act abzulegen und bei Bestehen eine persönliche Teilnahmebescheinigung zu erhalten.
Die Teilnahmebescheinigung dokumentiert einen bestandenen Wissenstest, der nach deiner ausdrücklichen Bestätigung persönlich von dir absolviert wurde. Vor Beginn des Tests bestätigst du, dass du den Test selbst bearbeitest und deine Angaben zutreffend sind. Diese Bestätigung wird mit Zeitstempel gespeichert. Bei falschen Angaben oder missbräuchlicher Nutzung entspricht die Bescheinigung nicht den vorgesehenen Ausstellungsbedingungen und darf nicht als Nachweis eines von dir selbst absolvierten Wissenstests verwendet werden.
Der Test ist ohne Anmeldung direkt startbar und beliebig oft wiederholbar. Zum Bestehen sind mindestens 25 von 30 richtigen Antworten nötig. Möchtest du nach bestandenem Test eine Teilnahmebescheinigung, gibst du Vorname, Name und E-Mail an und bestätigst deine E-Mail über einen zugesandten Link. Über diesen persönlichen Link kannst du deine Bescheinigung später jederzeit erneut abrufen oder dir zusenden, ohne Passwort.
Der Test ist ohne gesonderte Zahlung direkt startbar. Die vertiefenden Lerninhalte, mit denen du dich auf den Test vorbereiten kannst, sind Teil der KI-Praxis Masterclass.
Wir stellen das Angebot mit angemessener Sorgfalt bereit. Die Teilnahmebescheinigung dokumentiert den bestandenen Wissenstest. Sie ist kein behördliches Zertifikat, keine Rechtsberatung und keine Prüfung der konkreten Anforderungen nach dem EU AI Act. Wir übernehmen keine Garantie dafür, dass Arbeitgeber, Auftraggeber, Behörden, Auditoren oder sonstige Dritte die Bescheinigung als ausreichenden Nachweis anerkennen oder ihr eine bestimmte rechtliche Wirkung beimessen.
Unsere Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unbeschränkt. Gleiches gilt für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung du regelmäßig vertrauen darfst. Soweit gesetzlich zulässig, ist unsere Haftung bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten der Höhe nach auf die Entgelte begrenzt, die du in den zwölf Monaten vor dem schädigenden Ereignis für die Mitgliedschaft gezahlt hast. Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ausgeschlossen.
Mehr zum Umgang mit deinen Daten findest du in der Datenschutzerklärung.